Ehegattenunterhalt Wermelskirchen

Fachanwältin Familienrecht Remscheid

Das Familienrecht gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung. Die Zahl der Eheschließungen nimmt weiter ab, wohingegen jede dritte Ehe geschieden wird. Und wie gestaltet sich die Rechtslage bei unehelichen Kindern? Wer erhält das Sorgerecht und wer muss Unterhalt leisten?

Mit der Schließung der Ehe wird eine Lebensgemeinschaft gegründet, aus der sich nicht nur Rechte, sondern auch gegenseitige Pflichten der Ehepartner ergeben. Es bedeutet, dass man zukünftig nicht nur für sich selbst, sondern zusätzlich für den Ehepartner Verantwortung übernehmen muss. Kommen Kinder hinzu, steigt diese Verantwortung um ein Vielfaches. Von daher ist es auch nicht möglich, sich ohne weiteres aus dieser Bindung wieder zu lösen. Es gilt, sich in sämtlichen Angelegenheiten, die in der Ehezeit gemeinsam begründet wurden, zu einigen und für die Zukunft Regelungen zu treffen. Doch gerade, wenn ein Lebenstraum geplatzt ist und die Ehepartner nicht mehr in der Lage sind, gerade auch zum Wohl der Kinder ihre Angelegenheiten einvernehmlich zu klären, ist es notwendig, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dabei erhalten Sie kompetente und einfühlsame Beratung in unserer Kanzlei in Remscheid insbesondere zu folgenden Problemen:

  • Scheidung – Voraussetzungen, Antragsstellung
  • Unterhalt – Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Gewaltschutz
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Haushaltsaufteilung

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Remscheid 
Frau Verena Bolten.

 
Kanzlei Bolten · Viktoriastr. 8 · 42853 Remscheid · Tel.: 02191 - 209 9001 · Fax: 02191 - 209 9003

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